Erwägungsgrund 11 32011R1129
In ihrem am 22. Mai 2008 genehmigten Gutachten über die Sicherheit der Aluminiumaufnahme aus Lebensmitteln gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die Exposition bei einem bedeutenden Teil der europäischen Bevölkerung zu hoch sein kann. Die Behörde konnte keine Rückschlüsse auf die Herkunft des in einem bestimmten Lebensmittel enthaltenen Aluminiums ziehen, wie etwa die von vornherein vorhandene Menge, den Beitrag eventueller Lebensmittelzusatzstoffe oder die im Verlauf der Verarbeitung und Lagerung aus aluminiumhaltigen Folien, Behältern oder Geräten in das Lebensmittel freigesetzten Mengen. Um die Aluminiumexposition zu verringern, sollte die Verwendung einiger aluminiumhaltiger Lebensmittelzusatzstoffe beschränkt werden. Die Kommission arbeitet an Maßnahmen zur Beschränkung der Exposition gegenüber aluminiumhaltigen Zusatzstoffen und beabsichtigt, bis September 2011 einen Vorschlag mit geprüften Werten auszuarbeiten.