Erwägungsgrund 13 32011R1129
Der Lebensmittelfarbstoff Beta-apo-8'-Carotinsäure-Ethylester (C 30) (E 160f) wird vom Hersteller nicht mehr angeboten, und die Unternehmer sind nicht mehr an einer Neubewertung durch die Behörde interessiert. Dieser Zusatzstoff sollte daher nicht in die EU-Liste aufgenommen werden.