Erwägungsgrund 18 32011R1129
Die Behörde bewertete die Unterlagen über die Verwendung von basischem Methacrylat-Copolymer als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln. In ihrem Gutachten vom 10. Februar 2010 kam die Behörde zu dem Schluss, dass diese Verwendung sicher ist, da basisches Methacrylat-Copolymer nach der oralen Verabreichung vom Magen-Darm-Trakt praktisch nicht aufgenommen wird. Der Zusatzstoff soll als technisches Hilfsmittel eingesetzt werden, um die Feuchtigkeit verschiedener Nährstoffe zu schützen und ihren Geschmack zu maskieren und gleichzeitig für die rasche Freisetzung des Nährstoffs im Magen zu sorgen. Es ist daher angezeigt, die Verwendung von basischem Methacrylat-Copolymer als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln nach Artikel 2 der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bis zu einem Wert von 100000 mg/kg zuzulassen. Diesem neuen Lebensmittelzusatzstoff wird die E-Nummer E 1205 zugewiesen.