Erwägungsgrund 12 32011R1129
Die Interessengruppen wurden gebeten, Unterlagen über die Verwendung und die Notwendigkeit der Verwendung der im Anhang V der Richtlinie 94/36/EG aufgeführten Lebensmittelfarbstoffe vorzulegen. Einige dieser Lebensmittelfarbstoffe werden derzeit in einigen der in diesem Anhang aufgeführten Lebensmittelkategorien nicht verwendet. Einige dieser zugelassenen Farbstoffe sollten jedoch auf der Liste bleiben, da sie unter Umständen Farbstoffe ersetzen oder zum Teil ersetzen können, die von der Behörde bei der Neubewertung möglicherweise als bedenklich eingestuft werden. Zu diesem Zeitpunkt kann die Zahl der zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe in den folgenden Lebensmittelkategorien verringert werden: aromatisierter Schmelzkäse, Konserven aus roten Früchten, Fisch- und Krebstierpaste, vorgekochte Krebstiere und Räucherfisch.