Erwägungsgrund 7 32011R1129
Bei Tafelwasser nach der Kategorie 14.1.1 sind nur Phosphorsäure und Phosphate als Zusatzstoffe erlaubt. Da mit dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln in der EU weiter harmonisiert und das Funktionieren des Binnenmarktes nicht gestört werden soll, gelten Mineralsalze, die Tafelwasser zu Standardisierungszwecken zugesetzt werden, nicht als Zusatzstoffe und fallen daher nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung.