Erwägungsgrund 19 32011R1176
Ein Verfahren zur Überwachung und Korrektur nachteiliger makroökonomischer Ungleichgewichte mit präventiven und korrektiven Elementen verlangt verschärfte Überwachungsinstrumente, die auf jenen aufbauen, die im Verfahren der multilateralen Überwachung eingesetzt werden. Dies könnte im Falle von schweren Ungleichgewichten, einschließlich von Ungleichgewichten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden, Missionen der Kommission in den Mitgliedstaaten zur verstärkten Überwachung — in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die Mitgliedstaaten, die dem Abkommen vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WKM II) — und zusätzliche Berichtspflichten der Mitgliedstaaten beinhalten. Die Sozialpartner und andere nationale Akteure sollten — soweit dies angebracht ist — in den Dialog einbezogen werden.