Erwägungsgrund 20 32011R1176
Bei Feststellung makroökonomischer Ungleichgewichte sollten an den betreffenden Mitgliedstaat — gegebenenfalls unter Einbeziehung der einschlägigen Ausschüsse — Empfehlungen gerichtet werden, die als Richtschnur für angemessene politische Reaktionen dienen sollen. Die politische Reaktion des betreffenden Mitgliedstaats sollte rechtzeitig erfolgen und auf sämtliche verfügbaren politischen Instrumente zurückgreifen, die den Behörden zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls sollten die einschlägigen nationalen Akteure, einschließlich der Sozialpartner, gemäß dem AEUV und in Übereinstimmung mit nationalen rechtlichen und politischen Regelungen ebenfalls einbezogen werden. Die politische Reaktion sollte auf das spezifische Umfeld und die spezifischen Umstände des betreffenden Mitgliedstaats zugeschnitten sein und die wichtigsten Bereiche der Wirtschaftspolitik erfassen, was auch die Finanz- und Lohnpolitik einschließen könnte, der Arbeitsmärkte, der Produkt- und Dienstleistungsmärkte und der Regulierung des Finanzsektors. Die im Rahmen des WKM II eingegangenen Verpflichtungen sollten berücksichtigt werden.