Erwägungsgrund 21 32011R1176
Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB an die Mitgliedstaaten oder die Union betreffen Risiken makrofinanzieller Art. Sie sollten auch angemessene Folgemaßnahmen der Kommission im Rahmen der Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten rechtfertigen, soweit dies zweckmäßig ist. Die Unabhängigkeit und die Vertraulichkeitsregelung des ESRB sollten streng beachtet werden.