Erwägungsgrund 10 32011R0794
Belgien hat keine konkreten Angaben zu den möglichen Nachteilen bereitgestellt, die belgischen Unternehmen im Falle eines Inkrafttretens der Änderungen der Spezifikation entstehen könnten.
Belgien hat keine konkreten Angaben zu den möglichen Nachteilen bereitgestellt, die belgischen Unternehmen im Falle eines Inkrafttretens der Änderungen der Spezifikation entstehen könnten.