Erwägungsgrund 4 32011R0794
Der Einspruch Dänemarks bezog sich auf die fehlende Begründung für die Verpflichtung, dass Portionierung, Reiben und Verpackung von Käse mit der Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ künftig im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen. Aufgrund der Erläuterungen Italiens im Rahmen der genannten Konsultationen zog Dänemark seinen Einspruch wieder zurück.