Erwägungsgrund 10 32012R1011
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu entwickeln. Diese dürfen jedoch weder den zugrunde liegenden konzeptionellen Rahmen ändern noch Auswirkungen auf die Berichtslast der Berichtspflichtigen in den Mitgliedstaaten haben. Dieses Verfahren muss die Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB ermöglichen —