Erwägungsgrund 10 32012R0259
Für die in dieser Verordnung festgelegten Beschränkungen sollte eine spätere Anwendung vorgesehen werden, damit die Wirtschaftsteilnehmer und insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit erhalten, für den Verbraucher bestimmte Waschmittel und Maschinengeschirrspülmittel auf Phosphatbasis während des für die Neuformulierung üblicherweise vorgesehenen Zyklus anhand von Alternativen neu zu formulieren, damit die Kosten dafür möglichst gering gehalten werden.