Erwägungsgrund 6 32012R0259
In die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 sollte eine Definition des Begriffs „Reinigung“ anstatt des Verweises auf die entsprechende ISO-Norm eingefügt werden; zudem sollten auch Definitionen der Begriffe „für den Verbraucher bestimmtes Waschmittel“ und „für den Verbraucher bestimmtes Maschinengeschirrspülmittel“ aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte die Definition des Begriffs „Inverkehrbringen“ präzisiert und eine Definition von „Bereitstellung auf dem Markt“ aufgenommen werden.