Erwägungsgrund 8 32012R0259
Um die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen, Bestimmungen über lösungsmittelbasierte Detergenzien aufzunehmen und angemessene, unter Risikogesichtspunkten festgelegte Konzentrationshöchstwerte für allergene Duftstoffe einzuführen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte hinsichtlich von für die Erreichung dieser Ziele erforderlichen Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.