Erwägungsgrund 2 32012R0530
Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik sollten im Bereich des Seeverkehrs Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung der Umweltverschmutzung ergriffen werden.
Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik sollten im Bereich des Seeverkehrs Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung der Umweltverschmutzung ergriffen werden.