Erwägungsgrund 4 32012R0530
In ihrer Mitteilung über eine gemeinsame Politik im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr hat die Kommission das Ersuchen der außerordentlichen Ratstagung „Umwelt und Verkehr“ vom 25. Januar 1993 hervorgehoben, die Maßnahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Verringerung der Sicherheitslücke zwischen neuen und vorhandenen Schiffen zu unterstützen, indem vorhandene Schiffe nachgerüstet und/oder außer Dienst gestellt werden.