Erwägungsgrund 7 32013R1318
Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 enthält Vorschriften über die Feststellung der Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, während die Vorschriften über die Untersuchung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in Kapitel III jener Verordnung festgelegt sind. Für beide Erhebungsarten gelten im Wesentlichen dieselben Vorschriften, und deshalb ist es angebracht, diese Bestimmungen im Interesse der Vereinfachung in einem einzigen, beide Erhebungsarten betreffenden Kapitel zusammenzufassen.