Erwägungsgrund 4 32013R1370
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sieht die Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung als Marktinterventionsmaßnahme vor. Es ist notwendig, Maßnahmen zur Festsetzung der Höhe der Beihilfe vorzusehen. Angesichts der gängigen Praxis und der Erfahrungen, die im Rahmen der vorherigen gemeinsamen Marktorganisationen gewonnen wurden, ist es angezeigt vorzusehen, dass die Beihilfebeträge vorab und im Rahmen einer Ausschreibung festgesetzt werden sowie dass bei der Vorabfestsetzung der Beihilfe bestimmten Faktoren Rechnung getragen wird.