Art. 17 32013R1370
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Januar 2014 .Die Artikel 7 bis 12 gelten bis zum Ende des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 am 30. September 2017 .