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Werden Bestände von gemeinsamem Interesse auch von Drittländern genutzt, so tritt die Union mit diesen Drittländern in Kontakt, um sicherzustellen, dass die betreffenden Bestände nachhaltig im Einklang mit dieser Verordnung, insbesondere mit dem Ziel gemäß Artikel 2 Absatz 2 bewirtschaftet werden. Wird keine formelle Einigung erzielt, so bemüht sich die Union in jeder Weise, um gemeinsame Vereinbarungen für die Befischung solcher Bestände zu erzielen, damit die nachhaltige Bewirtschaftung insbesondere in Bezug auf das Ziel in Artikel 2 Absatz 2 ermöglicht wird und dadurch gleiche Ausgangsbedingungen für die Betreiber in der Union gefördert werden können.
Um eine nachhaltige Nutzung der Bestände, die mit Drittländern geteilt werden, sicherzustellen und die Stabilität der Fangtätigkeiten der Unionsflotte zu gewährleisten, bemüht sich die Union im Einklang mit den Bestimmungen des SRÜ, bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte mit Drittländern zum Zweck der gemeinsamen Bewirtschaftung der Bestände zu treffen, wozu gegebenenfalls auch der Zugang zu Gewässern und Ressourcen und die Zugangsbedingungen, die Harmonisierung von Erhaltungsmaßnahmen und der Tausch von Fangmöglichkeiten zählen. TEIL VII AQUAKULTUR
Die Artikel 8 bis 11 gelten sinngemäß für Fischereifahrzeuge der Union, die in Drittlandgewässern im Rahmen eines Abkommens über den Tausch von…
Werden Bestände von gemeinsamem Interesse auch von Drittländern genutzt, so sollte die Union mit diesen Drittländern in Kontakt treten, um sicherzustellen, dass…
Werden Bestände von gemeinsamem Interesse auch von Drittländern genutzt, so sollte die Union mit diesen Drittländern in Kontakt treten, um sicherzustellen, dass…
Gilt die Bestandserhaltungsmaßnahme für einen spezifischen Fischbestand, der mit Drittländern geteilt und von multilateralen Fischereiorganisationen oder im…
Die gemäß dieser Verordnung verabschiedeten Maßnahmen können in allen Fällen Anwendung finden, in denen eine Zusammenarbeit zwischen Drittländern und der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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