Erwägungsgrund 34 32013R1380
Für Bestände, für die kein Mehrjahresplan erstellt wurde, sollten die Befischungsraten, die den höchstmöglichen Dauerertrag gewährleisten, über die Festsetzung von Fang- oder Fischereiaufwandsbeschränkungen sichergestellt werden. Gibt es keine ausreichenden Daten, so sollten die Fischereien auf der Grundlage von Näherungswerten bewirtschaftet werden.