Erwägungsgrund 9 32013R0479
Entspricht eine Sendung nicht den Anforderungen dieser Verordnung, so sollte deren Wiedereinfuhr in das Hoheitsgebiet Kroatiens verwehrt werden, sofern nicht eine Bewertung des damit zusammenhängenden Risikos erfolgt ist und auf der Grundlage einer Risikoanalyse wirksame und gezielte Maßnahmen ergriffen wurden.