Erwägungsgrund 1 32013R0610
Die Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau gewährleistet; dies ist eine notwendige Ergänzung des freien Personenverkehrs innerhalb der Union und ein wesentliches Element des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Zu diesem Zweck sollten gemeinsame Vorschriften über Standards und Verfahren für die Kontrolle der Außengrenzen festgelegt werden, wobei der besondere und unverhältnismäßige Druck, dem sich einige Mitgliedstaaten an ihren Außengrenzen gegenübersehen, berücksichtig werden sollte. Für die festgelegten Vorschriften sollte der Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gelten.