Erwägungsgrund 5 32013R0610
Nachdem der Grenzkodex nun mehrere Jahre lang angewandt wurde, haben die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006, mit den Ergebnisse der Schengen-Evaluierungen und den Berichten und Anfragen der Mitgliedstaaten sowie Entwicklungen im Primär- und Sekundärrecht der Union gezeigt, dass bestimmte Änderungen erforderlich sind und wichtige technische Fragen geklärt und effizienter dargestellt werden müssen.