Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, die Verordnungen (EG) Nr. 1683/95 und (EG) Nr. 539/2001 des Rates sowie die Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen erfordert das uneingeschränkte gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre Fähigkeit, die Begleitmaßnahmen, die die Abschaffung dieser Kontrollen erlauben, in vollem Umfang umzusetzen.
Erwägungsgrund 3 32013R0610Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen