Erwägungsgrund 10 32013R0610
Durch die Annahme der Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) (im Folgenden „Agentur“) wird der integrierte Grenzschutz an den Außengrenzen verbessert und eine weitere Verstärkung der Rolle der Agentur im Einklang mit dem Ziel der Union erreicht, eine Politik zu entwickeln, mit der das Konzept des integrierten Grenzschutzes schrittweise eingeführt wird.