Erwägungsgrund 11 32013R0617
Die Energieeffizienz von Computern sollte anhand verlässlicher, genauer und reproduzierbarer Messverfahren bestimmt werden, wobei dem anerkannten Stand der Technik, einschließlich etwaiger nach den geltenden harmonisierten europäischen Normungsvorschriften erlassener harmonisierter Normen, Rechnung getragen wird.