Erwägungsgrund 12 32013R0617
Da die Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand nicht uneingeschränkt auf die Merkmale von Computern angewandt werden können, sollten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand nicht für Computer gelten. Folglich sollten in dieser Verordnung besondere Anforderungen an die Verbrauchsminimierung und den Stromverbrauch von Computern im Ruhezustand und im Aus-Zustand sowie im Niedrigstverbrauchszustand festgelegt werden; die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 sollte entsprechend geändert werden.