Erwägungsgrund 2 32013R0617
Nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG muss die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel 15 festgelegten Kriterien und nach Anhörung des Konsultationsforums gegebenenfalls eine Durchführungsmaßnahme für Bürogeräte erlassen.