Erwägungsgrund 13 32013R0617
Obwohl Computer vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 ausgenommen sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission vom 6. April 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch externer Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb für externe Netzteile, die mit Computern in Verkehr gebracht werden.