Erwägungsgrund 7 32013R0617
Die Ökodesign-Anforderungen sollten weder wesentliche negative Auswirkungen auf die Funktion des Produkts noch auf den Verbraucher haben; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Erschwinglichkeit des Produkts, die Lebenszykluskosten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweigs. Ferner sollten die Anforderungen weder dazu führen, dass den Herstellern die Verpflichtung zur Verwendung proprietärer Technologie oder ein zu hoher Verwaltungsaufwand auferlegt wird, noch sollten sie sich negativ auf Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt auswirken.