Erwägungsgrund 20 32014R1228
Nachdem die Minami Nutrition Health BVBA einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Eicosapentaensäure (EPA) im Hinblick auf die Senkung des Arachidonsäure- (AA)/EPA-Quotienten im Blut von Kindern mit Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00573). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „EPA senkt nachweislich den AA/EPA-Quotienten im Blut. Ein hoher AA/EPA-Quotient ist ein Risikofaktor für die Entwicklung von Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern mit ADHS-ähnlichen Symptomen. Diese Kinder sind außerdem weniger hyperaktiv und/oder weisen in geringerem Maße koexistierendes oppositionelles Verhalten auf.“