Erwägungsgrund 24 32014R1228
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer Stellungnahme, die der Kommission und den Mitgliedstaaten am 8. April 2013 zuging, den Schluss, dass anhand der vom Antragsteller vorgelegten Informationen kein Zusammenhang zwischen dem Verzehr von täglich 2 g Pflanzenstanolen (als Pflanzenstanolester) als Teil einer an gesättigten Fettsäuren armen Ernährung und einer doppelt so hohen Senkung der LDL-Cholesterinkonzentration im Vergleich mit einer an gesättigten Fettsäuren armen Ernährung allein nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.