Erwägungsgrund 11 32015R1095
Der jährliche Stromverbrauch in der Union, der auf Verflüssigungssätze, Prozesskühler und gewerbliche Kühllagerschränke zurückzuführen ist, betrug 2012 schätzungsweise 116,5 TWh (Terawattstunden), was einem Ausstoß von 47 Mt CO2 entspricht. Wenn keine gezielten Maßnahmen ergriffen werden, wird der jährliche Energieverbrauch 2020 voraussichtlich 134,5 TWh und 2030 154,5 TWh betragen und einem Ausstoß von 54,5 Mt bzw. 62,5 Mt CO2 entsprechen. Diese Verordnung wird in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) 2015/1094 der Kommission bis 2020 voraussichtlich jährliche Einsparungen beim Stromverbrauch in Höhe von 6,3 TWh und bis 2030 von 15,6 TWh gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen bewirken.