Erwägungsgrund 8 32015R1095
Da Kältemittel durch die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase geregelt werden und eine Überprüfung dieser Verordnung von der Kommission am 7. November 2012 vorgeschlagen wurde, sollten in dieser Verordnung keine besonderen Beschränkungen des Einsatzes von Kältemitteln erlassen werden. Gleichwohl sollte im Rahmen der Ökodesign-Anforderungen für Verflüssigungssätze und Prozesskühler eine Belohnung vorgesehen werden, um eine Marktlenkung hin zur Entwicklung von Technologien auf Grundlage des Einsatzes von Kältemitteln mit geringerer Umweltschädlichkeit zu bewirken, denn eine Belohnung würde geringere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern zur Folge haben, bei denen der Einsatz von Kältemitteln mit geringem Treibhauspotenzial beabsichtigt ist. Bei der zukünftigen Überprüfung wird untersucht werden, wie entsprechend den bestehenden einschlägigen Rechtsvorschriften mit Produkten zu verfahren ist, in denen Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zum Einsatz kommen.