Erwägungsgrund 15 32015R1095
Die Ökodesign-Anforderungen sollten schrittweise eingeführt werden, um den Herstellern ausreichend Zeit für die Anpassung der mit dieser Verordnung geregelten Produkte einzuräumen. Bei der Zeitplanung sind die Auswirkungen auf die Kosten der Hersteller zu beachten, und gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Ziele dieser Verordnung rechtzeitig erreicht werden.