Erwägungsgrund 11 32015R1162
Aufgrund der Schwierigkeiten, in der Praxis eine Kontamination der Schädelknochen mit Hirngewebe auszuschließen, sollten auch Schädel von Rindern über 12 Monaten, die aus einem Mitgliedstaat mit vernachlässigbarem BSE-Risiko stammen, weiterhin als spezifizierte Risikomaterialien geführt werden.