Erwägungsgrund 16 32015R1162
Sollten künftige wissenschaftliche Erkenntnisse auf Gesundheitsrisiken hindeuten, die bislang unbekannt sind, sollten die Unionsvorschriften über spezifizierte Risikomaterialien aus Mitgliedstaaten und Drittländern mit vernachlässigbarem BSE-Risiko überarbeitet werden.