Erwägungsgrund 7 32015R1162
Dem gemeinsamen Gutachten zufolge weisen mehrere Elemente darauf hin, dass der Erreger der atypischen BSE des Typs L ein Zoonoseerreger sein könnte. Für Erreger der atypischen BSE des Typs H liegen solche Elemente dagegen nicht vor. Aus dem gemeinsamen Gutachten ergibt sich außerdem, dass das ungewöhnlich hohe Alter aller Tiere, bei denen Erreger der atypischen BSE des Typs H oder des Typs L nachgewiesen wurden, sowie die sichtlich geringe Prävalenz in der Population nahelegen, dass diese atypischen BSE-Formen spontan auftreten, unabhängig von den Fütterungspraktiken. Das BSE-Überwachungssystem in der Union zeigt für die letzten Jahre eine sehr geringe Prävalenz und ein relativ konstantes Niveau der Fälle atypischer BSE.