Erwägungsgrund 4 32015R1162
Die Kommission hat in ihrem Strategiepapier 2010-2015 zu transmissiblen spongiformen Enzephalopathien erwogen, die derzeitige Verpflichtung für Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko, spezifizierte Risikomaterialien aus der Lebens- und Futtermittelkette zu entfernen, zu überarbeiten, wenn eine größere Zahl der Mitgliedstaaten diesen Status erreicht. Mit der Annahme des Durchführungsbeschlusses 2014/732/EU der Kommission am 20. Oktober 2014, der sich auf die Entschließung Nr. 18 der OIE von Mai 2014 stützt, sind 17 EU-Mitgliedstaaten als Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko anerkannt worden.