Erwägungsgrund 12 32015R0758
Die Ausrüstung von Fahrzeugen bereits bestehender Typen, die nach dem 31. März 2018 gebaut werden sollen, mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System sollte zur Erhöhung der Marktdurchdringung gefördert werden. Bei Fahrzeugtypen, die vor dem 31. März 2018 typgeprüft werden, kann auf freiwilliger Grundlage eine Nachrüstung mit einem eCall-System erfolgen.