Erwägungsgrund 25 32015R0758
Die über ein auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes eCall-System übermittelten und von den Notrufabfragestellen verarbeiteten Daten dürfen an die im Beschluss 585/2014/EU aufgeführten Notdienste und Dienstleistungspartner nur im Zusammenhang mit eCalls und unter den in jenem Beschluss festgelegten Bedingungen weitergegeben werden und werden ausschließlich für die Erreichung der mit jenem Beschluss verfolgten Ziele verwendet. Die von den Notrufabfragestellen über das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System verarbeiteten Daten werden nicht ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person an andere Dritte weitergegeben.