Erwägungsgrund 22 32015R0758
Die Hersteller sollten alle Maßnahmen durchführen, die notwendig sind, um den in dieser Verordnung niedergelegten Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz im Einklang mit den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu genügen.