Erwägungsgrund 4 32015R0758
Damit die Straßenverkehrssicherheit weiter verbessert werden kann, wurden in der Mitteilung der Kommission vom 21. August 2009 mit dem Titel „eCall: Zeit zur Einführung“ neue Maßnahmen für die unionsweite Einführung eines bordeigenen Notrufsystems in Fahrzeugen vorgeschlagen. Eine dieser Maßnahmen sah den obligatorischen Einbau des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in allen neuen Fahrzeugtypen, beginnend mit den Fahrzeugklassen M1 und N1 gemäß Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG, vor.