Erwägungsgrund 28 32015R0758
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die praktischen Modalitäten für die Bewertung, dass Verfolgbarkeit und Verfolgung ausgeschlossen sind, in Bezug auf das Muster für die Nutzerinformationen und die Verwaltungsbestimmungen für die EG-Typgenehmigung hinsichtlich des Musters für die von den Herstellern für die Zwecke der Typgenehmigung vorzulegenden Beschreibungsbögen, des Musters für die EG-Typgenehmigungsbögen und des Musters für das EG-Typgenehmigungszeichen übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.