Erwägungsgrund 9 32015R0786
Entgiftungen von Futtermitteln finden bereits jetzt statt. Da ab dem Zeitpunkt, ab dem die vorliegende Verordnung gilt, nur noch Entgiftungsverfahren angewandt werden dürfen, die von der EFSA mit positivem Ergebnis einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen und von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind, ist bis zum Geltungsbeginn dieser Verordnung genügend Zeit zu lassen.