Art. 29 32016R1719
Die zentrale Vergabeplattform verwendet die folgenden Inputs, um die Vergabe langfristiger Kapazität gemäß Absatz 2 zu bestimmen:
die validierte Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität, die von jedem koordinierten Kapazitätsberechner übermittelt wird, und die Kapazitäten, die den gemäß Artikel 43 zurückgegebenen langfristigen Übertragungsrechten zugeordnet sind;
die von Marktteilnehmern abgegebenen Gebote.
Für jede Vergabe langfristiger Kapazität ermittelt die zentrale Vergabeplattform gleichzeitig für jede Gebotszonengrenze, jede Nutzungsrichtung und jede Marktzeiteinheit zumindest die folgenden Ergebnisse:
die Menge der vergebenen langfristigen Übertragungsrechte, ausgedrückt in MW;
den Preis für langfristige Übertragungsrechte gemäß Artikel 40;
den Stand der Ausführung der Gebote.
Die zentrale Vergabeplattform gewährleistet, dass die Auktionsergebnisse korrekt sind.
Jeder ÜNB stellt sicher, dass die Auktionsergebnisse mit den der zentralen Vergabeplattform gemäß Absatz 1 übermittelten Input-Daten in Einklang stehen.