Art. 38 32016R1719
Bereitstellung von Input-Daten für die zentrale Vergabeplattform
Jeder ÜNB stellt sicher, dass die validierte Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität der zentralen Vergabeplattform vor Veröffentlichung der Auktionsspezifikation gemäß Artikel 39 übermittelt wird.