Erwägungsgrund 10 32016R2339
Der Verweis in Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 auf die Artikel 144 bis 149 derselben Verordnung über die vorübergehende Verwahrung sollte ebenfalls gestrichen werden. Die Vorschriften in jenen Artikeln gelten zwar nicht für Unionswaren, sie sollten aber für Nicht-Unionswaren gelten. In dieser Hinsicht sollte Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 entsprechend geändert werden.