Erwägungsgrund 12 32016R0026
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit sie geeignete Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorschriften ergreifen und insbesondere für eine angemessene Kommunikation innerhalb der komplexen weltweiten Lieferkette sorgen können. Die neue Beschränkung sollte somit erst ab einem späteren Zeitpunkt gelten.